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Wie viel Verantwortung, wie viel Risiko (er)trägt die
Gesellschaft?
Zur Frage des präventiven Vorgehens bei Sexualstraftaten
anlässlich eines konkreten Beispiels.
Wenn die Gesellschaft einen Menschen wegen Verstoßes gegen
die geltenden Normen bestraft, dann tritt sie nach moderner
Vorstellung an, gleichzeitig mit einem Schuldausgleich die
Resozialisierung des Straftäters zu erreichen. Er soll nach
Verbüßung seiner Strafe wieder ein vollwertiges Mitglied der
Gesellschaft sein, das keine Straftaten mehr begeht.
Viel effektiver als Strafe ist jedoch, bereits vor Begehung
einer Straftat auf den – potentiellen – Straftäter
einzuwirken, ihm gegebenenfalls zu helfen, die Straftat
nicht zu begehen. Insbesondere bei den die Bevölkerung so
schockierenden Gewalt- und Sexualstraftaten wäre dies der
Königsweg. Doch wann hat man schon einmal eine Gelegenheit
hierzu?
Manchmal hat man sie. Die Frage ist nur, wie dann die durch
die Gesellschaft eingesetzten Institutionen reagieren.
Einem Mandanten unserer Kanzlei wird sexueller Missbrauch
von Kindern vorgeworfen. Er soll drei Jungen im Alter von 3
bis 6 Jahren in seine Wohnung gelockt und dort sexuelle
Handlungen an ihnen vorgenommen haben.
Der Mandant ist bereits wegen Sexualdelikten vorbestraft. Er
wurde verurteilt, weil er kinderpornografisches Material
besessen hatte. Damals – er gestand die Taten – lautete das
Urteil 11 Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung
ausgesetzt wurden. Es war seine erste Verurteilung.
Er bezeichnet sich selbst als pädophil – das bedeutet, dass
er sexuelle Erregung im wesentlichen nur durch Sexualkontakt
mit Kindern oder die Vorstellung davon erreichen kann.
Sicher ist das eine Selbstdiagnose, die noch nicht
sicherstellt, dass tatsächlich das Krankheitsbild der
Pädophilie vorliegt. Aber er hat diese Einschätzung über
sich selbst geäußert. Das ist mehr, als die meisten Männer
mit pädophilen Neigungen zustande bringen.
Unser Mandant ist auch hinsichtlich des neuen Vorwurfs
geständig. Er erzählt auch, dass er bereits sexuelle
Handlungen an Tieren vorgenommen hat.
Doch das ist nicht alles.
Die meisten Männer, die strafrechtlich relevante sexuelle
Phantasien haben, verdrängen diese in einen Bereich, der nur
ihnen zugänglich ist, zu einem Zeitpunkt, den sie selbst
bestimmen. Selbst, wenn diese Phantasien drängender werden,
sich nicht mehr wegschieben lassen, Raum beanspruchen,
erfinden sie umfangreiche Verleugnungs- und
Bagatellisierungsszenarien. So beschreibt es der Psychiater
Prof. Andreas Marneros in seinem Buch „Sexualmörder“. Die
schleichende Gefahr, die in dieser Verleugnung liegt,
besteht darin, dass sich die Phantasien unter Umständen
irgendwann einmal nicht mehr zurückdrängen lassen. Sie
werden bei entsprechender Disposition des Betroffenen immer
mächtiger, werden möglicherweise sogar zu einem
verhaltensbestimmenden sexuellen Diktat. Dann ist es nur
noch ein kleiner Schritt bis zu dem Punkt, wo die Phantasie
nicht mehr ausreicht, wo sie in die Realität einbricht und
nach Umsetzung verlangt. Es würde größte, manchmal
übermenschlicher Anstrengung bedürfen, sie jetzt noch im
Zaum zu halten und selbst – ohne Eingriff von außen – eine
Realisierung der Phantasie durch eine Straftat zu
verhindern.
Unser Mandant hat solche Phantasien. Er leidet seit fast
zwei Jahren unter gewalttätigen sexuellen Phantasien und
Wahnvorstellungen, die sich auf Tiere und Kinder beziehen.
Er hat bereits ein Tier zu seiner eigenen sexuellen
Befriedigung gequält. Das hat jedoch nicht zu endgültiger
Befriedigung geführt. Seine Phantasien beziehen sich auch
weiterhin auf gewalttätige sexuelle Handlungen mit Kindern.
Außergewöhnlich ist, dass unser Mandant diese Phantasien zum
Anlass nimmt, in eigener Verantwortung für sein Handeln
Hilfe zu suchen. Er befürchtet, dass seine Phantasien sich
nach und nach seiner bemächtigen werden. Daher stellt er
sich im Jahre 2004 im Psychiatrischen Krankenhaus
Emmendingen vor mit der Bitte, ihn einzusperren und zu
behandeln, bevor es zu schweren Straftaten durch ihn kommt.
Nach sechs Wochen Behandlung wird er entlassen. Die Ärzte
sind der Ansicht, dass sie ihm nicht weiter helfen können.
Darüber hinaus ist die Kostensituation ungeklärt, eine
Kostenzusage für eine Langzeittherapie besteht nicht.
Im Jahre 2005 kommt es zu den oben beschriebenen Straftaten
an Kindern, derentwegen er nun vor Gericht steht.
Möglicherweise wären diese Taten zu verhindern gewesen.
Die Gesellschaft hatte hier eine gerade im Hinblick auf die
Besonderheiten des Deliktes außergewöhnliche Chance: noch
vor Begehung einer Sexualstraftat bittet ein Mann, der sich
selbst für gefährlich hält, um Hilfe. Um Schutz, sowohl
seiner selbst als auch der Gesellschaft vor ihm. Man hätte
also tatsächlich weitere Straftaten durch effektive Hilfe
verhindern können. Dennoch gelingt es nicht, diese Chance
wahrzunehmen. Sicher gibt es in solchen Fällen immer
konkrete Gründe, warum es hier nicht möglich war: es konnte
kein stabiles Behandlungssetting aufgebaut werden, die
Diagnose war unklar, die Kostenfrage nicht geklärt.
Hier ist die unangenehme Frage zu stellen, ob die
gesellschaftlichen Institutionen, die mit dieser
Angelegenheit befasst waren, sich die Sache nicht zu lange
zu einfach gemacht haben. Es findet damit keine Umehrung der
Verantwortung statt. Unter Umständen muss unser Mandant für
sein Verhalten bestraft werden. Dennoch - und das mag an
individuellem Fehlverhalten oder strukturellen Problemen
liegen – haben die Präventionsmechanismen der Gesellschaft
hier versagt.
Im Interesse unserer Mandanten und der Gesellschaft, in der
wir leben, hoffe ich, dass dies ein Einzelfall ist.
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