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Strafbarkeit bereits durch das gezielte Suchen nach und das anschließende Betrachten von Kinderpornografie
 
Eine häufige Erklärung von Mandanten, die mich wegen des gegen sie erhobenen Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie konsultieren und bei denen auf dem Computer entsprechende Dateien gefunden wurden, besteht darin, das es sein könne, dass man „mal solche Seiten angeklickt“ habe – niemals aber habe man solche Seiten gespeichert. Eine kurze Zeit lang konnte man mit dieser Einlassung die Einstellung des Verfahrens erreichen, weil die Staatsanwaltschaften und Gerichte unter dem Unternehmensdelikt des Besitzverschaffens von Kinderpornografie nicht das bloße Betrachten von entsprechenden Bildern verstanden.
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Jugendlichen verbleibt ein Freiraum für einverständliche Sexualkontakte – Verschärfung des Sexualstrafrechts in engeren Grenzen – Strafbare Pornografie ausgeweitet
 
Die Bundesregierung ist durch einen EU-Rahmenbeschluss zur Stärkung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen dazu gezwungen, das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Nachdem erste Entwürfe hierzu heftig kritisiert worden waren, hat das Bundesjustizministerium nunmehr einen entschärften Entwurf veröffentlicht, der noch im Juni den Rechtsausschuss passieren soll.
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Stand: 10.02.09