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Strafbarkeit bereits durch das gezielte Suchen nach und das
anschließende Betrachten von Kinderpornografie
Eine
häufige Erklärung von Mandanten, die mich wegen des gegen sie
erhobenen Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie
konsultieren und bei denen auf dem Computer entsprechende
Dateien gefunden wurden, besteht darin, das es sein könne, dass
man „mal solche Seiten angeklickt“ habe – niemals aber habe man
solche Seiten gespeichert. Eine kurze Zeit lang konnte man mit
dieser Einlassung die Einstellung des Verfahrens erreichen, weil
die Staatsanwaltschaften und Gerichte unter dem
Unternehmensdelikt des Besitzverschaffens von Kinderpornografie
nicht das bloße Betrachten von entsprechenden Bildern
verstanden.
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Jugendlichen verbleibt ein Freiraum für einverständliche Sexualkontakte – Verschärfung des Sexualstrafrechts in engeren Grenzen – Strafbare Pornografie ausgeweitet Die Bundesregierung ist durch einen EU-Rahmenbeschluss zur Stärkung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen dazu gezwungen, das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Nachdem erste Entwürfe hierzu heftig kritisiert worden waren, hat das Bundesjustizministerium nunmehr einen entschärften Entwurf veröffentlicht, der noch im Juni den Rechtsausschuss passieren soll. hier geht es weiter...
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Stand: 10.02.09